Bitte nicht teilen!

Ich hätte sehr gerne meine Fotos aus dem Schlosspark Schönhausen in Pankow gezeigt. Das Schloss gehört zur Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die Stiftung gestattet das Fotografieren in ihren Parkanlagen zu privaten Zwecken in geringem Umfang, ohne dass vorher eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Ich ging bis vorgestern davon aus, dies hier sei ein privat genutztes, nicht kommerzielles Blog. Das wurde im Zusammenhang mit der Beantragung eines Presseausweises an anderer Stelle festgestellt. Ist ja nur ein Blog und kein Journalismus, sagen sie. Hat ja gar keine Vollredaktion, verdient kein Geld. Im Falle dieses Blogs ist das absolut zutreffend. Folglich ist das, was ich hier mache, keine Veröffentlichung im presserechtlichen Sinne. Ich habe 8 Leserinnen und 4 Leser. Ich kenne sie persönlich. Alle. Ich bin so nicht-kommerziell, dass ich gerne CC BY 4.0 als Lizenz verwende. Meistens vergesse ich die Lizenzangabe, denn Fotos von Salatblättern aus meinem Hinterhofgarten braucht niemand außer mir.

Weil ich mir aber einen „geringen Umfang“ nicht vorstellen konnte, habe ich bei der Stiftung nachgefragt, ob der geplante Beitrag – Fotos von Blättern, Blüten, Bäumen und Wegen – in Ordnung sei. Als nach einer Woche keine Antwort kam, hielt ich das für eine Zustimmung. Zustimmung im Sinne von „das ist so unwichtig, damit beschäftigen wir uns gar nicht“. Es gibt nämlich nicht einmal ein Formular dafür. Ich habe den Beitrag online gestellt, weil ich inzwischen vollkommen sicher war, mich damit im Rahmen des Erlaubten zu bewegen.

Am achten Tag erhielt ich eine E-Mail. Würde ich tatsächlich Pressearbeit betreiben, aktuell berichten oder wäre an Tagesgeschehen gebunden, wäre die Anfrage längst hinfällig. Aber ich blogge, und es ist mein Privatvergnügen. Jedenfalls die meiste Zeit.

Die E-Mail war freundlich, ausführlich und frei von Drohungen. Die Bearbeiterin hat sich Zeit genommen, mein Anliegen gründlich zu prüfen. Es war trotzdem keine erfreuliche E-Mail. Am Ende des Tages habe ich nicht nur die Schlossparkfotos gelöscht, sondern zusätzlich in zwei weiteren Beiträgen Bilder entfernt (und durch Illustrationen ersetzt), weil ich mich zur Einhaltung der Richtlinien technisch* nicht in der Lage sah.

Ich weiß seitdem, dass privat und genehmigungsfrei „nur das private Fotoalbum, d. h. Erinnerungsfotos“ sind. „Dies gilt nicht für Veröffentlichungen, zu denen wir auch das Internet und Social Media zählen.“ Ich finde das schwer vereinbar mit der Aufgabe, die die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wahrnimmt, lautet doch der erste Paragraph ihrer Satzung wie folgt:

(1) Die Stiftung hat (…) die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, (…) , der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit, insbesondere in Wissenschaft und Bildung, zu ermöglichen.

Bildung. Ermöglichen. Das geht so:

The Rijksmuseum also provides free high-res TIFF files with colour reference for professional use. Please fill in the form below to order TIFF files.

Ich müsste, um mich richtlinienkonform zu verhalten, meine Fotografien verstümmeln. 800 Pixel maximale Kantenlänge bei 72 dpi. Ich müsste programmieren lernen und den Source Code meines Blogs verändern, denn die Fotos dürfen nicht downloadbar sein. Meine Vorschaubilder sind das immer, und ich kann nichts dagegen tun. Ich blogge oft mit dem Mobiltelefon als einzigem Arbeitsgerät. Fotos verwende ich so, wie sie aus der Kamera fallen. Ohne Nachbearbeitung. Es ist Teil meiner Vorstellung von bloggen.

Ich hätte der Wikipedia gerne ein paar von den Fotos zur Verfügung gestellt. Bildung. Ermöglichen. Aber gerade die dafür geeignete Lizensierung unter CC BY 4.0 ist ebenfalls ausgeschlossen:

Sie lizensieren in Ihrem bereits veröffentlichten Beitrag über das Schloss Schönhausen die Bilder jedoch unter CC BY 4,0, d. h. auch für kommerzielle Zwecke. Das ist nicht gestattet. Bitte entfernen Sie daher umgehend den Hinweis auf die Lizensierung unter Beachtung der o. g. Größen oder die Abbildungen entsprechend aus Ihrer Fotogalerie.

Das habe ich ohne zu widersprechen umgehend getan. Sogar beides. Ich bin müde, und mein Kopf tut weh.

 

24 Gedanken zu „Bitte nicht teilen!

  1. dogfood

    Mich würde als Frontend-Entwickler eine Anleitung der Stiftung interessieren, wie im Browser dargestellte Bilder „nicht downloadbar“ gemacht werden. Oder alternativ: was ist die Definition der Stiftung von „nicht downloadbar“.

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  2. Antje

    Eine bessere Recherche kann man sich zu dem Thema nicht wünschen. Vielleicht möchten Sie sich ihre eigene Satzung mehr zu Herzen nehmen.

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    1. Steffi Beitragsautor

      Ich glaube eigentlich, dass niemandem so richtig bewusst ist, dass Foto-Richtlinie und Stiftungszweck einander widersprechen und keins davon den technischen Stand des Jahrhunderts, in dem wir leben abbildet. Das sollte es aber, weil Schlösser, Museen, Denkmäler sonst tote Orte sind. Das betrifft sicher nicht Sanssouci, aber das Schloss Schönhausen ist jetzt nicht so das Top-Reiseziel der kulturinteressierten Europa-Reisenden.

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  3. Steffi Beitragsautor

    Ich habe gedacht: Solange ich einen Screenshot davon machen kann, kann ich jedes Bild teilen. Gemeint war aber wohl „nur“, dass das rechte Maus-Menü die Option „Bild speichern unter …“ nicht enthält.

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  4. robert

    Nicht downloadbare Bilder? Wußte gar nicht, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ein neues Internet erfunden hat, in dem sie Inhalte zu den Rechnern ihrer Kunden übertragen kann, ohne dass diese heruntergeladen werden. Erstaunlich, was in diesen modernen Zeiten alles machbar ist. Ging ich doch bisher davon aus, dass wenn ein Browser ein Bild darstellen möchte, sei es auch noch so kleingeschnitten oder in die dpi-Hölle verbannt, muss er es erst von dem betroffenen Server herunterladen, um es dann darstellen zu können. Aber anscheinend ahben die Schlaufüchse der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg da etwas erfunden, was diese lästigen Datenübertragungen unnötig macht. Prima!

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  5. Steffi Beitragsautor

    Danke, Kai und Robert! Dank eurer Hilfe habe ich gerade verstanden, dass es noch viel unmöglicher ist als ich dachte, eine Bilddatei nicht downloadbar, aber dennoch sichtbar in ein Web-Layout zu integrieren.

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  6. westernworld

    ein wunderbarer anlaß für berichterstattung über dieses verhalten der stiftung preußische schlösser und gärten die dann ganz ohne bilder auskommt dafür aber die namen der verantwortlichen ausführlich nennt. da war doch mal mit zeitung in deinem lebenslauf …

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    1. Steffi Beitragsautor

      Betonung auf „war“, und leider auch in keinem beruflichen Kontext. Die Morgenpost hatte mal ein interessantes Projekt für die Berliner Kieze, dass sich leider nicht gerechnet hat und deshalb vor 2 Jahren eingestellt wurde.

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  7. robert

    Und unabhängig von der technischen Machbarkeit.
    Wie kann man das rechtlich überhaupt begründen? Das ganze ist doch eigentlich nur über das Hausrecht durchzusetzen. Die SPSG kann ja schlecht ein Urheberrecht auf nen Schloss haben. (Wäre sowieso mittlerweile erloschen)

    Aktuelle Grundlage ist wohl das sogenannte „Sanssouci-Urteil“ (http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/) von 2010. Sollte vielleicht mal wieder jemand juristisch gegen die Stiftung vorgehen. Vielleicht kann man Kai D. auf die SPSG loslassen. Der postet doch so gerne Fotos von romantischen Parkanlagen auf Facebook (https://www.facebook.com/photo.php?fbid=718296094981224&set=a.106326492844857.10854.100004025205848&type=3&theater)

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  8. Steffi Beitragsautor

    Die rechtliche Begründung liefert in diesem Fall der Bundesgerichtshof selbst, und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt oder nicht:

    „(…) kann der Eigentümer die Herstellung und Verwertung von Fotos nicht untersagen, wenn sie von außerhalb seines Grundstücks aufgenommen worden sind. Er kann sie hingegen untersagen, wenn sie von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind. Das ist eine Folge des Eigentumsrechts. Der Eigentümer kann bestimmen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Ihm steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind.“

    (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54399&linked=pm)

    Das rechtliche Dürfen ist insofern nicht der Punkt, sondern eher die Sinnhaftigkeit der restriktiven Handhabung. Denn tatsächlich hält sich außer mir kein Mensch an sowas. Und noch tatsächlicher bin ich ganz sicher, dass das instagrammieren, twittern, taptalken, snapchatten oder whatsappen in allerbester Auflösung in allen diesen Schlössern und Parks täglich tausendfach stattfindet. Diese unerwünschten Fotos sind also ohnehin im Umlauf, keiner Person zuordenbar und niemand kann es hindern oder gar kontrollieren. Es ist also nicht zielführend.

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  9. Cptz

    Wie man es auch machen kann: Das Vasamuseet bindet auf _seinen_ Internetseiten die auf flickr passend verschlagworteten Bilder der Besucher ein. Das genaue Gegenteil also: Der Betreiber hat nicht nur nichts dagegen, er zieht aus dem Engagement seiner Besucher sogar noch einen Vorteil.

    Ich wette, die verstaubte Stiftung glaubt _wirklich_, dass Bilder aus ihren Gärten und Schlössern im Internet dazu führen, dass weniger Leute ihre langweiligen Bücher im Museumsshop kaufen. Oder irgendwie ähnlich Absurdes…

    Eine denke aus den 70ern (da wurden die Bücher vermutlich auch angefertigt)

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    1. Steffi Beitragsautor

      Das ist so cool! Deshalb auch mein Link auf das Rijksmuseum. Die haben teilweise Wettbewerbe daraus gemacht, wer die tollsten Sachen aus ihrem Material sampelt. Es macht einfach neugierig auf´s Original, wenn man so etwas ansieht. Diese Konzepte, die auf Öffnung der Kunst für ein breites Publikum angelegt sind, finde ich so wohltuend!

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  10. Jürgen Kalwa

    Liebe Steffi,
    der von dir verlinkte Text über das BGH-Urteil enthält eine wichtige conditio. Und zwar mehrmals. Die Rede ist von „gewerblichen Zwecken“. In der zitierten BGH-Entscheidung waren die – in drei Fällen – eindeutig belegt. Da machten Leute Geschäfte mit dem Material, das sie bei der Stiftung ohne Erlaubnis geschossen hatten.
    Um dich als gewerblich einzustufen, fehlen aber einige Kriterien. Dies sind die zwei auffälligsten: Du verlangst kein Geld für das Lesen hier, und du hast keine Anzeigen. Schau mal: Selbst eine klassische geschäftliche Transaktion wie das Verkaufen von Sachen auf Ebay (da gibt es ein Urteil http://www.freenet.de/finanzen/recht-steuern/ebayurteil-gewerblich-statt-privat_583910_4707830.html) ist nicht automatisch gewerblich.
    Solltest du meine Schlussfolgerung für richtig halten, gibt es natürlich immer noch eine ungeklärte Frage: Wie antwortet man auf die nette Email, die einem ungerechtfertigterweise etwas auszureden versucht, was man nach meiner Lesart des BGH-Urteils durchaus tun darf? Riskiert man einen Rechtsstreit, zu dem es käme, wenn die Leute dort auf so etwas Bock haben? Wenn ja, reibt man sich die Hände über die Publicity, die so etwas erzeugt? Gibt man klein bei? Oder fragt man mal einen Rechtsanwalt seines Vertrauens, ob er das womöglich genauso sieht wie ich?
    Ich wäre dafür, die angemaßte Autorität dieser Einrichtung auf den Prüfstand zu stellen.
    Im übrigen finde ich das BGH-Urteil in der Substanz schlichtweg rechtslogischen Unfug. Wenn ich das Gelände betreten kann und darf, weil das die Ausgangslage ist (anders als bei einem Privathaus), dann hat das implizit bestimmte Folgen. Unter anderem gelten dann alle Gesetze, die das tägliche Leben regeln. Darunter auch das Recht auf Kunstfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Natürlich muss man das hier nicht auch noch diskutieren. Denn das steht zunächst mal auf einem ganz anderen Blatt…

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    1. Steffi Beitragsautor

      Lieber Jürgen, in der Ausgangslage irrst Du tatsächlich: Der Eigentümer hat die Befugnis, andere von der Nutzung auszuschließen oder die Regeln der Nutzung nach seinem Geschmack festzulegen. Das ist wirklich ganz unbestritten, weil eben auch grundrechtlich geschützt. Mit allen Zweifeln hast Du dennoch recht, weil Grundrechte nicht schrankenlos existieren. Die Kunstfreiheit wäre eine solche Einschränkung. Aus meiner Sicht ist aber auch die Satzung der Stiftung, gerade ihr erster Paragraph, eine (selbst gewählte) Einschränkung des Eigentumsrechts. Gleiches müsste mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag gelten, den die Stiftung wahrnimmt. All diese Normen müssten richtiger Weise dazu führen, dass ihr Eigentumsrecht ausnahmweise beschnitten wird. Der BGH macht das nicht. Ich vermute, ohne dass ich es belegen kann, es taucht hier ein lebenspraktisches Problem auf. Man kann das nämlich nicht uneinheitlich für gewerbliche/nicht gewerbliche Nutzung entscheiden. So ist unser Recht nicht konstruiert. Wer sagt, dass Kunstfreiheit höher zu bewerten ist oder dass wegen des Anspruchs der Öffentlichkeit dort fotografiert werden darf, muss mit dem Ergebnis leben, dass dann alle fotografieren dürfen. Auch Profis. Auch mit Gewinnerzielungsabsicht. Dieses Ergebnis war unerwünscht, deshalb werden Kollateralschäden in Kauf genommen. Ich bin so einer.

      Ich verstehe die Idee dahinter. Wer sein Museum, seinen Park, sein Schloss pflegt, möchte den Gewinn aus dieser Pflege ziehen. So, wie es derzeit gehandhabt wird, funktioniert es nur eben leider überhaupt nicht. Sagen wir mal vorsichtig: Dieser Streit hat keine Lobby. Die Fotoagenturen konnten ihren Standpunkt nicht durchbringen, und sie haben die selben rechtlichen Argumente auf ihrer Seite wie ich. Das ist immer ein starkes Indiz für die Aussichten eines Rechtsstreits. Es ist also zwar rechtswidrig, das sehe ich wie Du, aber es stört zu wenig Leute. Als Juristin regt mich das furchtbar auf, als pragmatische Frau mit Lebensinhalt sage ich: Ich werde es nicht ändern können. Das ist dann so.

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      1. robert

        „Ich verstehe die Idee dahinter. Wer sein Museum, seinen Park, sein Schloss pflegt, möchte den Gewinn aus dieser Pflege ziehen.“

        Hmm, nenn mich Idealist, aber genau da hakt es bei mir mit dem Verständnis für die Idee hinter dem Verbot – das sind Anlagen, die mit öffentlichen Mitteln gepflegt werden. Die Mittel der Stiftung und im allgemeinen des Tourismus-Marketing kommen aus dem Haushalt des jeweiligen Landes. Wieso sollte ich etwas, dessen Pflege und Instandhaltung ich mit Steuerngeldern bereits finanziert habe, als Öffentlichkeit nicht auch vollumfänglich nutzen, teilen und wahrnehmen können?

        Der bloße Gedanke, in öffentlichen, von Steuergeldern erhaltenen Anlagen, das Fotografieren und Verbreiten dieser Bilder zu verbieten, ist für mich absurd. Welchen Schutz genau meint man hier auszuüben?

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  11. Jürgen Kalwa

    Liebe Steffi,
    ich weiß nicht, ob andere Leser an unserem Gedankenaustausch interessiert sind, aber ich möchte mich trotzdem noch mal zu Wort melden.
    1. Das Grundgesetz schützt Eigentum in Artikel 14 nicht schrankenlos. Das wird allerdings von Eigentümern aller Art gerne ignoriert.
    2. Ich habe die BGH-Entscheidung nicht gelesen, sondern nur die verlinkte ausführliche Pressemitteilung, in der wird allerdings drei Mal auf den gewerblichen Aspekt abgehoben. Wenn das eine wichtige Einschränkung der BGH-Entscheidung ist (was ich mal annehme), dann lässt sich eben nicht einfach so tun, als beziehe das Urteil auch nicht-gewerbliche Fotografie ein. Was ja auch Unsinn wäre, denn in dem Verfahren ging es eindeutig um drei Fälle mit gewerblicjem Hintergrund. Natürlich kann sich die Gegenseite im Rahmen ihres Ermessens auf den Standpunkt stellen, das BGH habe jedwede Fotografie unters Hausrecht eingelotet und damit dem Eigentümer das Recht einer Regelung gewährt. Aber das würde ich dann gerne angefochten haben.
    3. Ich habe erst nach dem Schreiben meines Kommentars in der EMail an dich die Passage mit der CC-Lizenz gesehen. Das ist meiner Ansicht nach tatsächlich die einzige schwache Stelle, die du offenbarst. Denn auf diese Weise räumst du anderen eine kommerzielle Nutzung ein. Und die wäre nun wirklich nicht von der BGH-Entscheidung gedeckt.
    Mit anderen Worten: Eine reine Blogger-Fotografie ohne gewerblichen Hintergrund müsste erlaubt sein. Vom Vorbehalt der Kunstfreiheit ganz abgesehen. Das wird ja gerade in einem anderen Fall ausgiebig durchgekaut. Da müssen wir dann alle sehen, wie das entschieden wird.

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  12. steffi

    Lieber Jürgen, ich find’s viel zu viel wichtig, um es zu verstecken. Ich bin sehr an einer öffentlichen Diskussion interessiert!

    Die cc-Lizenz ist auch so ein Aspekt für sich. Ich bekomme kein Geld dafür. Wenn es jemand anders damit verdient, weil ich ihm die Möglichkeit einräume, ist mein Tun immer noch nicht kommerziell, sondern immer noch das des Endnutzers. Ich bin also eigentlich die falsche Adressatin. Also, das wäre meine Rechtsauffassung.

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  13. Elvira Kühn

    Hallo Frau Fiebrig,
    zuerst: Herzlichen Dank für Ihre Beiträge über die Schlösser und Gärten!
    Und zu Ihrer Kritik: Das Entfernen der Abbildungen zu den Beiträgen Kartoffelkönig und Feigen war aus unserer Sicht nicht notwendig. Diese Abbildungen hatten bereits am 12.10.2015 ja nur 72 dpi und max. 624 pixel und dies haben wir als positives Beispiel verstanden. Da Sie viele andere Fotos auf Ihrem Blog ohne CC BY 4.0 – Lizenzen zeigen, haben wir darum gebeten, die Abbildungen vom Schlosspark Schönhausen auch ohne diese Lizenz zu stellen. Alternativ wäre auch eine Lizenz ohne kommerzielle Nutzung möglich.
    Lassen Sie mich noch Grundsätzliches anmerken: Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist eine Institution, die sich aus Steuergeldern finanziert, und wir sind angehalten, selbst Einnahmen zu generieren. Dies tun wir auf vielerlei Weise und folgen dabei den Regeln, die uns unsere Zuwendungsgeber (die Länder Brandenburg, Berlin und der Bund) auferlegen. Gleichwohl sehen wir, dass diese Regeln oder Richtlinien den allgemeinen Veränderungen, die das Internet mit sich bringt, angepasst werden müssen. Mit anderen Worten: Wir sind in einer Zwickmühle, denn die Rahmenbedingungen passen nicht mehr zu unseren Realitäten. Daran arbeiten wir derzeit, wie andere Kultureinrichtungen auch.
    Außerdem nehmen wir unseren Auftrag, die Schlösser und Gärten und alle damit verbundenen Inhalte zugänglich zu machen, sehr ernst. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass Privatpersonen auf ihren Webseiten Fotos von den Schlössern und Gärten im genannten Rahmen veröffentlichen, darüber freuen wir uns! Allerdings sollten diese nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden – bzw.: Dazu müssen wir miteinander ins Gespräch kommen.
    Wir hoffen also sehr, dass Sie bald wieder den Weg zu uns finden und freuen uns über viele neue Beiträge – und Rückfragen zum Thema!
    Viele Grüße vom SPSG-Team Öffentlichkeitsarbeit
    Elvira Kühn

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  14. Steffi Beitragsautor

    Liebe Frau Kühn, haben Sie ganz herzlichen Dank für diesen Kommentar, der mich gleichermaßen überrascht hat und freut.

    Ich verstehe die Situation der Stiftung, die Einnahmen generieren soll und das nur mit dem tun kann, was ihren Bestand ausmacht. Mir ist auch klar, wie solche Regeln zustande kommen. In weiten Teilen habe ich oben schon geschildert, was daran nicht funktioniert. Letztlich stellen die Richtlinien nur eine Hürde für diejenigen dar, die versuchen, sich regelkonform zu verhalten. Das ist das denkbar schlechteste Ergebnis.

    Das, was im Internet stattfindet, lebt auch von der Geschwindigkeit, der Spontanität und dem Gedankenaustausch in Echtzeit. Ein Beispiel: Ich laufe durch den Schlosspark von Sanssouci, sehe das chinesische Teehaus, von dem ich fast vergessen hatte, dass es da steht. Ich poste das Foto, 20 Leute sehen es und freuen sich, zwei davon beschließen umgehend: Da war ich lange nicht, da fahre ich morgen hin. Eigentlich wäre das doch ganz hervorragende Werbung. Nur: Dieses Foto, das mein Telefon da macht, hat niemals die erlaubten Abmessungen. Die Kameras sind schlicht zu gut. Sobald ich das Foto ins Netz stelle, ist es downloadbar, ohne dass ich es verhindern könnte. Und schon habe ich zweimal unbeabsichtigt etwas rechtswidriges getan. Die Lizensierung wäre eine Möglichkeit, sie setzt aber wieder voraus, dass sich alle an die Lizenzvereinbarung halten. Das kann ich nicht kontrollieren, Verstöße werden meist eher zufällig festgestellt.

    Im Ergebnis möchte ich dasselbe, was Sie und auch die Stiftung wollen. Dass Kulturgüter zugänglich sind, dass ich meine Wertschätzung dafür ausdrücken kann, ohne Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden. Aber auch, dass eine Stiftung die Einnahmen erzielt, die sie braucht, um existieren zu können und ihren Bestand zu pflegen, zu erhalten, zu erweitern. Deshalb beeindruckt mich so sehr, wie das in den Niederlanden gehandhabt wird. Offenheit birgt immer Gefahren. Und doch überwiegen die positiven Aspekte, und zwar auch für die Museen. Mein liebstes Beispiel war ein Wettbewerb des Rijksmuseums, das seinen gesamten Bestand, soweit der digital aufbereitet war, für einen Ideenwettbewerb unter Designern geöffnet hat. Klar kann sich damit jeder seinen eigenen Rembrandt ausdrucken, aber der Museumsshop hat im Gegenzug erstaunliche und großartige Produkte erhalten, die eben doch mehr als eine bedruckte Tasse waren. Bildsammlungen auf flickr können auch für die Kultureinrichtungen nützlich und nutzbar sein (mit cc by 4.0 lizensiert darf sie das jeweilige Museum direkt selbst kommerziell nutzen). Klar sind die Bilder da von unterschiedlicher handwerklicher Qualität, aber es entsteht eben auch Neues & Großartiges. Es bildet eine gegenseitige Wertschätzung ab. Es zeigt zugleich, wie Menschen ihr kulturelles Umfeld wahrnehmen. Das sind durchaus wertvolle Informationen. Dieses Weggeben von Rechten ist kein Verlust, auch wenn es im ersten Hinsehen anders wirkt.

    Wenn sich solche Überlegungen in Richtlinien widerspiegelten, gewinnen beide Seiten. Aktuell ist das nicht der Fall. Ich persönlich brauche diese Rechtssicherheit aber, weil ich mir einen Verstoß dagegen nicht leisten kann. Denn das, was ich hier mache, ist Hobby.

    Ich schätze dennoch die Bemühungen des SPSG-Teams Öffentlichkeitsarbeit und die Tatsache, dass der Dialog gesucht wird. Sollte ich mit irgendeiner Art von Auskunft dazu beitragen können, das Regelwerk praktikabler zu gestalten, bin ich sofort und gerne dabei!

    Vielen Dank.
    Stefanie Fiebrig

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  15. Pingback: Results for week beginning 2015-10-12 | Iron Blogger Berlin

  16. Xenia vom berlingarten

    Liebe Steffi,

    ein interessanter Austausch hier. Ich gehöre übrigens auch zu der Fraktion, die Beiträge von den Hausherren absegnen lässt. Trotz Nichtkommerzialität. Und habe noch nie eine Absage oder ein Veröffentlichungsverbot erhalten. Denn wenn diese Hausherren sich vorstellen, wie viel die Industrie Blogger heutzutage umwirbt, doch bitte bitte bezahlte Post zu veröffentlichen, dann können sie vor Freude in die Hände klatschen, dass sie Nutznießer kostenloser Werbung werden. Und so erlebe ich es auch.

    Herzlich
    Xenia

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  17. Steffi Beitragsautor

    Liebe Xenia, ja – überall da, wo ich auf Menschen treffe, ist das so, wie Du es beschreibst. Kooperation und gegenseitige Ernstnahme. Überall, wo ich auf Institutionen treffe, ist es leider komplett anders. Eventuell deshalb, weil die Befugnisse der einzelnen Menschen in der Institution nicht so weit reichen, wie sie müssten, damit etwas als richtig Erkanntes tatsächlich umgesetzt werden kann.

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